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Wer beabsichtigt gentechnische Anlagen zu errichten oder zu betreiben, gentechnische Arbeiten oder Freisetzungsvorhaben durchzuführen oder Produkte, die gentechnisch veränderte Organismen enthalten, auf den Markt zu bringen, muss eine Reihe von nationalen und internationalen Vorschriften in Form von Gesetzen und Verordnungen beachten.
Das deutsche Gentechnikgesetz regelt den Umgang mit gentechnisch veränderten Organismen im geschlossenen System (gentechnischen Anlagen), die Freisetzung und das Inverkehrbringen gentechnisch veränderter Organismen. Ergänzt wird es durch mehrere Rechtsverordnungen. Auf europäischer Ebene sind als wichtigste Regelungen die sogenannte Systemrichtlinie und die sogenannte Freisetzungsrichtlinie zu nennen.
Eine Übersicht über die europäischen und deutschen Regelungen zur Gentechnik finden Sie auf der Internetseite der Biologischen Bundesanstalt für Land- und Forstwirtschaft. Dort stehen aktuelle Fassungen der einzelnen Vorschriften auch zum Herunterladen bereit. Weitere Infos finden Sie bei
Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) Transgen biosicherheit Bio-scope Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Gentechnik (LAG)
Die Zuständigkeiten im Bereich der Gentechnik im Saarland sind in der Verordnung zur Regelung der Zuständigkeiten nach dem Gentechnikgesetz geregelt.
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